I. Begriffsbestimmungen und Allgemeines
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma "[signmakers.de]" als Verkäufer bezeichnet. Die Bezeichnung "Käufer" umfasst den Vertragspartner unabhängig von der Natur des Vertrages sowie denjenigen, an den die Rechnung ausgestellt, die Ware geliefert oder sonst eine Mitteilung gerichtet wird. Als Ware werden sämtliche vom Vertrag erfassten Gegenstände, Programme und Leistungen bezeichnet.
Für den zugrundeliegenden Vertrag gelten nur diese Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nicht, ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn sie vom Käufer für ausschließlich erklärt werden. Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für die Aufhebung der vorstehenden Schriftformklausel.
Die in Katalogen, Preislisten oder anderen Werbematerialien und -medien des Verkäufers enthaltenen Beschreibungen und Illustrationen sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie enthalten keine Erklärung oder Zusicherungen des Verkäufers und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Diese Bedingungen sind auf zukünftige Verträge des Verkäufers mit dem Käufer auch dann anzuwenden, wenn eine Bestellung, Auftragsbestätigung oder Lieferung nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug nimmt.
II. Preise und Zusatzkosten
Der vom Verkäufer angegebene Preis ist ein Netto- Preis. Der Käufer schuldet zusätzlich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe sowie eventuelle Versandkosten. Preisangaben beziehen sich auf die angegebene Stückzahl, wird diese unterschritten, wird ein Mindermengenaufschlag von € 25,00 erhoben. Gegenüber Vollkaufleuten ist der Verkäufer berechtigt, den am Tage der Lieferung geltenden Preis in Rechnung zu stellen. Gegenüber anderen Käufern kann der Verkäufer für Waren, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss geliefert werden sollen, Preiserhöhungen in dem Umfang vornehmen, die auch durch Änderungen von Materialpreisen, Löhnen, Devisenkursen, Steuern, Zöllen und anderen Kosten bedingt sind.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preissteigerung 20% über der Vertragssumme liegt. Der Kaufpreis ist 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Der Verkäufer kann auch von Dauerkunden diese Zahlungsart fordern. Zahlungen an Dritte kommt schuldbefreiende Wirkung lediglich dann zu, wenn diese von uns ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt sind. Zahlt der Käufer nicht bei Fälligkeit, so ist der Verkäufer von dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstage an berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Werden mit Vollkaufleuten Zahlungsziele vereinbart, so schulden diese mit Ablauf des Zahlungszeitraumes Zinsen in gleicher Höhe, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen, Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn solche Gegenansprüche seien in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, unbestritten vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, für weitere Lieferungen Barzahlungen im Voraus zu verlangen und alle umlaufenden Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen (hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers) und hierfür Barzahlung zu verlangen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es jeweils auf den Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer an, bei bargeldloser Leistung ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers maßgeblich.
Kosten der Montage berechnen sich nach Arbeitszeit und Materialaufwand. Inhalt unserer Berechnung sind die am Tage der Rechnungserstellung gültigen Tagessätze für Arbeits- Reise- und Wartezeit sowie Nebenkosten sowie Auslösung, Übernachtungs- und Fahrkosten.
III. Internetpräsentationen / CD- ROM / Fotoarbeiten / Satz und Layout
Internetpräsentationen haben nach in Auftraggabe grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem Tag der ersten Freischaltung auf dem Webserver. Die Rechnungslegung für Internetpräsentationen erfolgt immer vor Beginn der Laufzeit an den Auftraggeber und ist innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zu begleichen.
Interaktive CD-ROM- Programmierungen unterliegen dem Copyright und dürfen niemals ohne schriftliche Genehmigung der produzierenden Firma, hiermit "[signmakers.de]", selbst vervielfältigt, geklont oder dupliziert werden. Dieses Recht unterliegt einzig der produzierenden Firma. Widerrechtlichkeiten werden umgehend zur Anzeige gebracht und auf Schadenersatz verklagt.
Mit Auftragserteilung für Fotoarbeiten gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich und vom Auftraggeber anerkannt, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. Alle fotografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandten Schutzrechten vom 9.9.1965 in der Art geschützt, dass das Urheberrecht beim Fotografen verbleibt und die Verwertungsrechte dem Auftraggeber nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zustehen. (§ 13 Urhg.)
Bei Übertragung von Abdruckrechten erstrecken sich diese nicht auf das Recht zur fotomechanischen Vervielfältigung durch den Auftragnehmer. Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen Aufnahmen werden die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten und erworbenen Aufnahmen übertragen. Die übrigen Aufnahmen bleiben unser Eigentum, sind sorgfältig zu verwahren und nach der Auswahl umgehend an uns zurückzugeben. Aufnahmen, die zur Auswahl übergeben und binnen eines Monats nicht, oder in beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, stellen wir in Rechnung.
Sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart, erwirbt der Besteller nur die Erlaubnis zur Wiedergabe für eigene Werbezwecke a) für unverkäufliche Druckerzeugnisse (Prospekte, Kataloge usw.) oder b) für Inserate und inseratähnliche Publikationen. Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung (Klein- oder Großplakat, Poster, Display, Packungen, Kalender, auf Titelseiten, im Text oder Bildteil von verkäuflichen Druckerzeugnissen, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Postkarten usw.) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und entsprechender Honorierung.
Die Negative, Original-Dias und Arbeitsdateien sind Eigentum von [signmakers.de]. Sie sind Hilfsmittel zur Herstellung von fotografischen Kopien, Farbdrucken oder digitalen Bilddaten. Der Besteller hat nur Anspruch auf diese, nicht aber auf Originale und Arbeitsdateien. Originale werden nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarungen dem Auftraggeber zum Eigentum übertragen, und zwar gegen Vergütung. Die Vergütung beträgt mindestens den halben Aufnahmepreis. Bei Abgabe des Negatives, des Original-Dias oder der digitalen Bilddaten bleibt das Urheberrecht der Aufnahme unberührt, soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wird. Bei Arbeitsdaten wird der Zeitaufwand für die Erstellung mit dem zum Zeitpunkt des Verkaufs üblichen Stundensatz in Rechnung gestellt.
IV. Zahlung, Verzug, Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt
Die Zahlung erfolgt auf das angegebene Konto des Verkäufers. Die Veräußerung von Arbeitsdaten erfolgt prinzipiell gegen Vorkasse. Schecks werden nur aufgrund vorheriger Vereinbarungen angenommen. Werden Schecks angenommen, aber nicht bezahlt, so schuldet der Käufer Schadenersatz, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. In diesem Fall sind alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
Im Falle eines Verzuges des Bestellers sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, so dass unsere Ansprüche im Übrigen bestehen bleiben. Das Eigentum an der von uns übergebenen Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller wird jedoch ermächtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes über die Ware zu verfügen, mit der Maßgabe, dass der Eigentumsvorbehalt aufrechterhalten bleibt.
Der Besteller verpflichtet sich hierbei schon jetzt, im Wege der Vorausabtretung, seine Ansprüche gegenüber den Kunden an uns abzutreten. Hiervon abweichende Verfügungen über unsere Ware sind nicht gestattet. Im Innenverhältnis sind sie unwirksam und verpflichten somit zum Schadenersatz. Soweit der Besteller uns übertragene Forderungen selbst einzieht, ist er zur unverzüglichen Weiterleitung an uns verpflichtet, es sei denn, dass er schriftlich hiervon befreit ist.
Bestehen unsererseits noch Forderungen gegen den Besteller aus anderen Lieferungen, so sichert der Eigentumsvorbehalt auch den diesbezüglichen Saldo. Der Besteller ist verpflichtet, bei evtl. Pfändung durch Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Erfüllungsort bleibt unser Geschäftssitz auch für den Fall einer Beförderung oder Versendung von Waren.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen ist der Firmensitz.
VI. Lieferfristen, Abnahme, Gefahrübergang
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ansonsten haben sie als Richtzeiten zu gelten, aus deren Überschreitung der Besteller keine Rechte herzuleiten sich verpflichtet. Sollte der Besteller darüber hinaus in Fällen von Leistungsverzögerung, welche wir zu vertreten haben, zum Vertragsrücktritt berechtigt sein, so sind weitergehende Rechte (Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Verzugsschaden etc.) ausgeschlossen.
Sollte sich erst nach Bestätigung der Bestellung bzw. Vertragsabschluß herausstellen, dass wir zur Erfüllung nicht oder nicht fristgerecht bzw. nicht innerhalb der Nachfrist in der Lage sein werden, so sind wir unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Begründung irgendwelcher Regressansprüche uns gegenüber. Teillieferungen sind zulässig. Bereitstellung bzw. Übergabe bewirken den Übergang der Leistungsgefahr auf den Besteller. Ohne eine ausdrückliche Weisung des Bestellers obliegt uns die Auswahl eines geeigneten Spediteurs, ohne dass hierdurch eine Haftung unsererseits begründet wird.
Der Besteller bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware jeglicher Art entgegenzunehmen, auch dann, wenn diese mit Mängeln behaftet ist. Bleibt der Käufer bzw. Besteller mit der Abnahme der Ware bzw. des Kaufgegenstandes im Rückstand, so kann der Verkäufer vom Käufer bzw. Besteller eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25% des Kauf- bzw. Auftragspreises in Rechnung stellen.
VII. Haftung, Gewährleistung, Gewährleistungspflicht
Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Gewährleistungspflichten beschränken sich auf Nachbesserungsansprüche des Bestellers. Nach Fehlschlag des uns einzuräumenden zweiten Nachbesserungsversuches ist der Besteller berechtigt, entsprechend seiner Wahl Wandlung oder Minderung geltend zu machen.
Unsererseits kann anstelle der Nachbesserung auch eine Ersatzlieferung vorgenommen werden. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistung endet nach 6 Monaten. Der Gewährleistung unterliegen nicht Mängel, welche auf unsachgemäße Nutzung oder natürlichen gewöhnlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen sind. Sollte sich nach Überprüfung der behaupteten Mängel herausstellen, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht bzw. nicht bestanden hat, so ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten zu tragen.
Bei zur Verfügung gestellten Daten durch den Kunden (z.B. Bilder, Texte, Sounddateien) erklärt der Kunde, dass er über die notwendigen Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Daten / Inhalten verfügt. Darüber hinaus räumt der Kunde dem Auftragnehmer die zur Umsetzung des Auftrags nötigen Nutzungsrechte an den übermittelten Daten / Inhalten ein. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Umsetzung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten / Inhalte auf möglicherweise bestehende Urheber- oder Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte Dritter hin zu prüfen.
Sollte der Kunde eine mögliche Rechtsverletzung durch mangelnde Prüfung bestehender Urheber- oder Kennzeichenrechte sowie sonstige Rechte Dritter zu vertreten haben, verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz der zu einer Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen. Die gilt insbesonders bezüglich notwendiger Anwalts- und Gerichtskosten, die dem Anbieter infolge rechtlicher Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden übermittelten Inhalte entstehen.
VIII. Mängelanzeige, Rücktritt vom Vertrag
Der Besteller ist verpflichtet, Mängel unserer Lieferung sowie Abweichungen vom Lieferumfang unverzüglich nach Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen. Tritt der Besteller bzw. Vertragspartner vom Vertrag zurück, ohne dass er hierzu berechtigt ist, so sind wir berechtigt, ohne weitere Nachweise eine Schadenspauschale in Höhe von 25% des Auftragswertes (inkl. MwSt.) in Rechnung zu stellen, wobei dem Besteller unbenommen bleibt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe uns nicht entstanden ist.
Diese Schadenspauschale fällt zu Lasten des Bestellers bzw. Vertragspartners auch dann an, wenn uns nachträglich bekanntwerdende in der Person des Bestellers liegende Gründe, berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, die Einleitung eines Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens, die Abgabe einer Versicherung an Eides statt, sowie das Bekanntwerden sonstiger maßgeblicher, die Kreditwürdigkeit des Bestellers betreffende Umstände sowie auch letztlich fehlgeschlagene Finanzierungsbemühungen, soweit letztere nicht ausdrücklich zur auflösenden Bedingung innerhalb des Vertrages gemacht worden sind.
IX. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unzulässigkeit einzelner dieser Bestimmungen beschränkt sich die Unwirksamkeit auf die entsprechende Klausel. Diese ist dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung - unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betrachtung beiderseitiger Absichten und der gesetzlichen Vorschrift nahekommenden Bestimmungen - zu ergänzen.
Wechselburg, November 2013